WIR HELFEN, IHREN TRAUM ZU VERWIRKLICHEN!

Um Ihr Vorhaben / Projekt richtig einschätzen und eine auch in Ihrem Sinne zügige Entscheidung treffen zu können, bitten wir Sie, bei der schriftlichen Antragstellung um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Alle Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.
  • Als Fördergrundlage dienen neben unserer Satzung die Grundsätze für die Stiftungstätigkeit.
  • Voraussetzung für die Bewilligung einer möglichen Förderung aus Stiftungsmitteln ist die 
    formgerechte Antragstellung – bitte verwenden Sie dazu unseren Förderantrag und 
    senden diesen mit folgenden erläuternden Unterlagen an die Stiftung:

    – Projektbeschreibung 
    – Finanzierungsplan 
    – Freistellungsbescheid

In der Regel tagt der Stiftungsvorstand einmal jährlich, um über die Mittelvergabe zu entscheiden, und zwar im Frühjahr. Förderanträge sollten mindestens 8 Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingegangen sein. Bitte richten Sie diese an die Geschäftsführung (siehe Kontakt). Dort erfahren Sie auch die genauen Sitzungstermine.

Vielen Dank.