WIR HELFEN, IHREN TRAUM ZU VERWIRKLICHEN!
Um Ihr Vorhaben / Projekt richtig einschätzen und eine auch in Ihrem Sinne zügige Entscheidung treffen zu können, bitten wir Sie, bei der schriftlichen Antragstellung um Beachtung der folgenden Hinweise:
- Alle Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.
- Als Fördergrundlage dienen neben unserer Satzung die Grundsätze für die Stiftungstätigkeit.
- Voraussetzung für die Bewilligung einer möglichen Förderung aus Stiftungsmitteln ist die
formgerechte Antragstellung – bitte verwenden Sie dazu unseren Förderantrag und
senden diesen mit folgenden erläuternden Unterlagen an die Stiftung:
– Projektbeschreibung
– Finanzierungsplan
– Freistellungsbescheid
In der Regel tagt der Stiftungsvorstand einmal jährlich, um über die Mittelvergabe zu entscheiden, und zwar im Frühjahr. Förderanträge sollten mindestens 8 Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingegangen sein. Bitte richten Sie diese an die Geschäftsführung (siehe Kontakt). Dort erfahren Sie auch die genauen Sitzungstermine.
Vielen Dank.